Fortbildungsseminar

Fortbildung für Abfalltransporteure

Inhaber einer Beförderungserlaubnis und Entsorgungsfachbetriebe müssen nachweisen, dass sie die Anforderungen für das Einsammeln und Befördern von Abfällen erfüllen. Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen müssen regelmäßig, mindestens alle drei bzw. zwei Jahre, an einem anerkannten Lehrgang teilnehmen, um die in einem Grundlehrgang erworbene Fachkunde aufrecht zu erhalten.

In dem Kurs wird über den neuesten Stand des Abfallrechts für Abfalltransporteure informiert. Der Fortbildungslehrgang behandelt nicht nur die rechtliche Entwicklung sondern auch aktuelle Schwerpunkte.

Die Fortbildung gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt (Az.: 52.04.93.34.40).

Folgende Themen werden behandelt:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz inkl. Verordnungen mit Schwerpunkten Nachweisverordnung einschließlich elektronische Nachweisführung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung
  • Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  • Haftungs- und strafrechtliche Risiken beim Abfalltransport

Fortbildungslehrgang gem. Anzeige- und ErlaubnisV und EfbV

am 22./23.01.2019

Hotel Nibelungenhof
Niederstraße 1
46509 Xanten

22.01.2019: 10.00 – 17.30 Uhr
23.01.2019: 09.00 – 16.00 Uhr

Für Ihre verbindliche Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular.

Anmeldeschluss:
04.01.2019

Bitte übersenden Sie mit Ihrer Anmeldung Ihren Fachkundenachweis, wenn Sie den Kurs nicht bei Abfall-inForm besucht haben.

Die Referenten :
Dr. Anja Rohen
Unternehmensberatung Abfall-inForm (Xanten)

RA David C. Sosna
Esser Rechtsanwälte (Essen)