Die Binnenschifffahrt braucht weiterhin eine Beförderungserlaubnis für gefährliche Abfälle

Viele hatten sich gefreut, manche haben sich gewundert und geärgert. Laut einem Regierungsentwurf sollten die Binnen- und die Seeschifffahrt von der Pflicht der Beförderungserlaubnis befreit werden. Der Bundesrat hat nun in seiner Sitzung am 8. November das Privileg für die Binnenschifffahrt wieder gestrichen. Für die Binnenschifffahrt ändert sich also nichts, d.h. die ganze Aufregung war viel Lärm um nichts. Inzwischen hat das Bundeskabinett dieser geänderten Version zugestimmt, so dass die Anzeige- und Erlaubnisverordnung am 1. Juni 2014 in Kraft treten kann. Sie ersetzt die zur Zeit gültige Beförderungserlaubnisverordnung. (Stand 12/13)